Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bildquelle: Zuse-Gemeinschaft/Knebel

Die Bundesregierung kann in diesem Jahr insgesamt 498,6 Milliarden Euro ausgeben. Das sieht das Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedete Haushaltsgesetz vor.

Das verfügbare Ausgabenniveau liegt damit um 1,9 Prozent unter den im Nachtragshaushalt für 2020 vorgesehenen Mitteln. Gleichzeitig wird der im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung für 2021 vorgesehene Betrag um 85,2 Mrd. Euro überschritten. Das größte Ausgabenplus verzeichnet im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie der Gesundheitsetat mit einem Zuwachs von rd. 11 Mrd. Euro auf 35,3 Mrd. Euro. Der nach wie größte Einzeletat ist der von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, auf dessen Ressort nunmehr 164,9 Mrd. Euro entfallen. Die Corona-Unternehmenshilfen in Höhe von 37,5 Mrd. Euro sind in der Allgemeinen Finanzverwaltung untergebracht, ebenso wie Globale Mehrausgaben zur Bewältigung von COVID-19 im Umfang von rd. 30 Mrd. Euro.

Für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sind im kommenden Jahr Ausgaben von 10,4 Mrd. vorgesehen, das sind 3,2 Mrd. Euro mehr als zunächst vorgesehen. Davon entfallen etwa 8,8 Mrd. Euro auf Fördermittel. Für das gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen vorbehaltene Programm INNO-KOM, das derzeit auf strukturschwache Regionen begrenzt ist, sieht der BMWI-Haushalt Mittel von 103 Mio. Euro vor. Damit wird das für 2020 vorgesehene Ausgabenniveau beibehalten.  Eine deutliche Ausgabensteigerung um 74 Mio. Euro verabschiedete das Parlament für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das 2021 ein Volumen von 635,5 Mio. Euro erreichten soll.

Der Etat für Bildung und Forschung steigt im kommenden Jahr auf 20,8 Mrd. Euro, das sind 2,6 Mrd. Euro mehr als 2020. Zu Buche schlagen u.a. die von Bund und Ländern für die institutionell geförderten Forschungseinrichtungen vereinbarten Ausgabensteigerungen von jährlich drei Prozent, die auch in den kommenden Jahren greifen sollen.

Naturgemäß nicht vom Haushalt erfasst wird die steuerliche Forschungsförderung, über die Unternehmen in bestimmtem Rahmen FuE-Ausgaben absetzen können, Möglichkeiten die im Rahmen der Corona-Förderung noch einmal ausgeweitet wurden. Die steuerliche Forschungsförderung bedingt Steuermindereinnahmen.

Die Neuverschuldung des Bundes steigt laut dem verabschiedeten Entwurf pandemiebedingt auf 179,8 Mrd. Euro. Ein Faktor: Ein 2021 erwarteter Rückgang der Steuereinnahmen auf 292,8 Mrd. Euro, nach 325,0 Mrd. Euro im Vorjahr.

Dieser Artikel erschien als Zahl des Monats Januar 2021 zuerst in der Ausgabe 01/2021 der ZUSE TRANSFERNEWS.