Die Programme ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), INNO-KOM und die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) zählen zu den zentralen Förderinstrumenten der Bundesregierung zur Stärkung der Innovationskraft des Mittelstands. Sie ermöglichen es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, gemeinsam zukunftsweisende Entwicklungen voranzutreiben – insbesondere auch in strukturschwachen Regionen ohne Anbindung an universitäre Infrastrukturen.
Aktuell steht diese wichtige Innovationsförderung jedoch still: Aufgrund des noch immer nicht verabschiedeten Bundeshaushalts 2025 können derzeit keine neuen Bewilligungsbescheide erlassen werden. Diese faktische Förderpause betrifft alle Vorhaben, die regulär im Laufe des Jahres 2025 neu bewilligt werden müssten. Bereits vor dem 31.12.2024 bewilligte Projekte werden zwar weiter mit Mitteln ausgestattet, jedoch laufen diese im Laufe des Jahres zunehmend aus – ohne dass neue Vorhaben nachfolgen können. Es drohen massive Verzögerungen in der Projektumsetzung, die den Innovationsprozess insbesondere bei KMU empfindlich ausbremsen.
Für gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die einen erheblichen Teil der Projektanträge stellen, ist die Situation besonders kritisch. Zwar besteht grundsätzlich die Möglich-keit, Vorhaben auf eigenes Risiko zu starten – allerdings ist diese Option kaum praxistauglich. Die Einrichtungen tragen dabei nicht nur das volle finanzielle Risiko (etwa für laufende Personalkosten), sondern auch ein erhebliches Liquiditätsrisiko. Rücklagen zur Vorfinanzierung stehen in der Regel nur sehr begrenzt zur Verfügung.
Die Folgen sind gravierend: Ohne rasche Bewilligung neuer Projekte droht der Verlust hochqualifizierter Fachkräfte, insbesondere im Bereich des Technologietransfers. Gleichzeitig laufen etablierte Kooperationsstrukturen mit Unternehmen Gefahr, sich aufzulösen – mit langfristigen Schäden für den Innovationsstandort Deutschland.
Wir appellieren daher an die Bundesregierung, kurzfristig haushaltsrechtliche Übergangslösungen zu schaffen, um eine Fortführung der Projektbewilligungen sicherzustellen. Ein möglicher Lösungsansatz könnte in der Nutzung überplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen liegen, wie sie in der Bundestagsunterlage „hib – heute im bundestag“ Nr. 143, Punkt 1 im Zusammenhang mit der vorläufigen Haushaltsführung 2025 erwähnt werden. Diese würden es erlauben, noch vor endgültigem Haushaltsbe-schluss dringend benötigte Fördermittel verfügbar zu machen.
Hintergrund: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hebt die Bedeutung des innovativen Mittelstands als Rückgrat der deutschen Wirtschaft explizit hervor. Die Fortführung und Weiterentwicklung von ZIM, INNO-KOM und IGF wird dabei als zentrales politisches Ziel benannt. Der aktuelle Förderstopp steht somit im direkten Widerspruch zu diesen Zielsetzungen und gefährdet die Handlungsfähigkeit einer Forschungs- und Förderlandschaft, die in den vergangenen Jahren aufgebaut wurde und vor allem in der letzten Legisla-tur wenig Kontinuität aufwies. Eine schnelle haushaltsrechtliche Lösung ist dringend geboten – nicht zuletzt, um das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Innovationsförderung zu wahren und die langfristige Wett-bewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.
Das Positionspapier steht hier für Sie zum Download bereit.