Datum
08. Oktober 2020

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV fordert vom Laserschutzbeauftragten, die erworbenen Fachkenntnisse durch Fortbildungen auf dem aktuellem Stand zu halten. Dieser Kurs erfüllt diese Anforderung nach Fortbildung.

Nutzen

– Nach Besuch dieses Kurses kennen Sie die für Ihre Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter relevante aktuelle Gesetzeslage.

– Sie wissen, welche Messmittel zur Beurteilung und Überwachung des Laserbetriebs geeignet sind.

– Sie erhalten Antworten auf Ihre konkreten Fragestellungen rund um das Thema Lasersicherheit.

Zielgruppe

Laserschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte sowie alle Personen, welche sich mit der betrieblichen Arbeitssicherheit beschäftigen.

Inhalte

– Gruppenübung zur Gefährdungsbeurteilung am Laserarbeitsplatz

– Aktuelle rechtliche Situation des Laserschutzbeauftragten

– Rechenübungen zu Expositionsgrenzwerten und Augensicherheitsabständen

– Auswahl der richtigen Laserschutzbrille

– Messtechnik und -verfahren für die Lasersicherheit (Grundlagen und praktische Versuche)

– Messübung Augensicherheitsabstand (Übungen am Laser)

– Diskussionsforum: Konkrete Fragestellungen können vorab an die Experten gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt in gemeinschaftlicher Diskussion im Kurs.

Zertifikat

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung für Laserschutzbeauftragte im Sinne der OStrV / TROS Laserstrahlung.

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