Datum
01. Oktober 2020

Jedes Unternehmen und jedes Forschungsinstitut, welches Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzt, benötigt mindestens einen Laserschutzbeauftragten, der den sicheren Laserbetrieb überwachen soll.

Nach §5 der Arbeitsschutzverordnung OStrV sind entsprechende Fachkenntnisse durch den erfolgreichen Besuch einer Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten zu belegen. Die erforderlichen Fachkenntnisse werden in diesem Kurs durch erfahrene Referenten des Bayerischen Laserzentrums (blz) vermittelt.

Die eintägige Schulung zum Laserschutzbeauftragten für Materialbearbeitung und Messtechnik entspricht den rechtlichen Vorgaben für die anwendungsbezogene Ausbildung von Laserschutzbeauftragten nach OStrV.

Um in der aktuell schwierigen Coronavirus-Lage der Notwendigkeit einer Abstandsbeschränkung und der Notwendigkeit einer Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten zugleich Rechnung zu tragen, bieten wir Ihnen die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten als Online-Schulung an.

Schulungsprogramm:

– Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

– Direkte Gefährdungen (Biologische Wirkung von Laserstrahlung)

– Laserklassen und Grenzwerte

– Indirekte Gefährdungen

– Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

– Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten

– Laserschutzmaßnahmen

– Basiswissen Gefährdungsbeurteilung

– Abschlusstest

Dieser Ausbildungskurs ist zudem als Fortbildung für amtierende Laserschutzbeauftragte im Sinne § 5 OStrV geeignet. Er wird vom VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.) mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet.

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