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Logo der PTS. Bildquelle: PTS

Die Dokumentenechtheit gedruckter Formulare muss gewährleistet sein. Daher ist im Bundesmantelvertrag festgelegt, dass der Druckerhersteller ein Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung zur Herstellung von Urschriften von Urkunden für den Tintenstrahldrucker zur Verfügung stellen muss.

Hintergrund bildet dafür die Zulassung von Tintenstrahldruckern in Arztpraxen, die ab Januar 2021 gilt. Bisher sind nur Laserdrucker zugelassen. Die Anlage 2a des Bundesmantelvertrags-Ärzte wird entsprechend angepasst. Seitens der Ärzteschaft wurde der Wunsch geäußert, neben der Laserdrucktechnologie auch andere Verfahren zuzulassen. Durch die neue Regelung haben Praxen ab Januar 2021 die Wahl, welche Drucktechnologie sie einsetzen möchten.

Bei der Blankoformularbedruckung können Praxen spezielles Sicherheitspapier mit den Inhalten der Formulare bedrucken. Der Vorteil: Praxen müssen keine Formulare vorhalten, sondern „nur“ eine ausreichende Menge Sicherheitspapier. So können sie fast alle Formulare – zum Beispiel Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen, Heilmittel-Verordnungen oder Überweisungen – je nach Bedarf selbst ausdrucken.

Erfahrung und Prüfzeugnis

Aufgrund der hohen Kompetenz und Erfahrungen in der Prüfung von Dokumentenechtheit innerhalb der Dienstordnung für Notare/Notarinnen (DONot), der Vorgaben der Landesjustizministerien, der Bundes-haushaltsordnung und der Dienstanweisungen für das Standesamtswesen wird das PTS Team nun auch Ansprechpartner für die Hersteller von Tintenstrahldruckern, deren Geräte in Arztpraxen zum Einsatz kommen sollen.

Geprüft wird das Gesamtsystem „Drucker – Tinte– Papier“ als Einheit. Testausdrucke für zukünftige Urkunden und Dokumente, das unbedruckte Papier selbst sowie ausgewählte Daten des Druckers zur Reproduzierbarkeit des Prüfergebnisses werden hierbei untersucht. Die Testausdrucke werden che-misch, mechanisch, optisch und thermisch beansprucht – auch hiernach müssen die Druckzeichen ein-deutig dargestellt und lesbar sein. Besonderes Augenmerk gilt hierbei de Beständigkeit des Druckbildes, um eine unsichtbare Manipulation der gedruckten Dokumente auszuschließen. Bei erfolgreich bestandenem Test stellen wir den Geräteherstellern ein Prüfungszeugnis aus, das von ihnen als Nachweis ebenso wie zu Marketingzwecken eingesetzt werden kann.

Pressemitteilung der PTS vom 15.02.2021.