Die Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal war für den betroffenen Landkreis Ahrweiler und seine Kommunen Anlass für die Gründung eines Gewässerzweckverbands Landkreis Ahrweiler (GZV) mit dem Ziel, die überörtliche Hochwasservorsorge gemeinsam zu stärken. Neben klassischen Schutzmaßnahmen umfasst dies auch hochwasserangepasste Gewässerunterhaltung und -entwicklung. Das FiW hat diesen Prozess in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund RLP (GStB) im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) begleitet und in diesem Rahmen das Finanzierungssystem für den Verband entwickelt.
Die Gründung des GZV Landkreis Ahrweiler markiert einen wichtigen Schritt für die interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft und Hochwasservorsorge im Landkreis – eine Aufgabe, deren Dringlichkeit durch die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 besonders deutlich wurde. Der Verband soll – nach erfolgreicher Gründung – zukünftig zentrale Aufgaben in den Bereichen Hochwasservorsorge und -schutz sowie in der Gewässerunterhaltung im Landkreis übernehmen. In Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund und der Kommunalberatung RLP unterstützte das FiW den Gründungsprozess durch die Entwicklung von Finanzierungsschlüsseln für diese beiden Aufgabenbereiche. Zudem entwickelte das FiW auch eine Blaupause für Finanzierungsschlüssel, die zukünftig als Modell für die Gründung weiterer Gewässerzweckverbände in Rheinland-Pfalz dienen kann.
Da Bau, Betrieb und Unterhaltung von Maßnahmen insbesondere des technischen, überörtlichen Hochwasserschutzes effizient nur in einer einzugsgebietsorientierten und interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen können, ist eine solidarische Finanzierung unerlässlich. Sowohl Unter- als auch Oberlieger müssen hierbei gleichermaßen eingebunden werden. Auf Grundlage der Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landwassergesetzes wurde deshalb ein modulares Finanzierungssystem erarbeitet, das zwei getrennte Finanzierungsschlüssel vorsieht: Einen für die Gewässerunterhaltung sowie einen für die Hochwasservorsorge, den Hochwasserschutz und die hochwasservorsorgende Gewässerentwicklung.
Die Wahl der im Finanzierungsmodell gewählten Indikatoren orientiert sich an den Grundprinzipien der Finanzierung öffentlicher Aufgaben – Äquivalenzprinzip, Verursacherprinzip, Wahrscheinlichkeitsmaßstab und dem Prinzip von Vorteilsnahme und Erschwernis. Für den Bereich Gewässerunterhaltung werden die Indikatoren Uferlänge und Abfluss der Kostenumlage zugrunde gelegt, während für Hochwasservorsorge/ -schutz als Indikatoren Abfluss und Schadenspotenzial eines extremen Hochwasserereignisses herangezogen werden.
Durch die Verbandsgründung soll eine interkommunale Gemeinschaft entstehen, welche in ganz Rheinland-Pfalz Strahlkraft entfaltet und zeigt, wie Gewässerentwicklung und Hochwasservorsorge im Zeichen des Klimawandels effizient, solidarisch und kommunenübergreifend organsiert werden kann.
Pressemitteilung des FiW vom 19.11.2025.