Nach dem Inkrafttreten der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im August 2023 hat das das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung seinen Leitfaden „Eisenhüttenschlacke: Wertvoller Rohstoff für einen nachhaltigen Verkehrswegebau“ aktualisiert. Er gibt öffentlichen Verwaltungen, privaten Bauherren und Bauunternehmen technische sowie administrative Hilfestellungen bei der Verwendung der industriellen Gesteinskörnungen aus dem Nebenprodukt der Stahlherstellung. Die EBV regelt bundesweit den umweltgerechten Einsatz von Eisenhüttenschlacken und anderen Sekundärbaustoffen in technischen Bauwerken, um den Schutz von Boden und Grundwasser sicherzustellen.
In fünf kompakten Kapiteln und einem ausführlichen Anhang mit technischen Regelwerken und dezidierten Übersichtstabellen informiert der Leitfaden über die Eigenschaften von Eisenhüttenschlacken, die physikalisch-chemischen Anforderungen für deren Einbau sowie die Güteüberwachung der schlackenbasierten Baustoffe im Verkehrswegebau.
Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Mit der EBV haben wir erstmalig ein bundesweit einheitliches Regelwerk zum Einsatz unserer Sekundärbaustoffe im Verkehrswegebau. Ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft und zum ressourcenschonenden, umweltverträglichen Bauen. Zusätzlich brauchen wir jetzt eine weitere Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Justitiabilität der dort bereits formulierten Bevorzugung von Sekundärbaustoffen.“
Eisenhüttenschlacken kommen als Baustoffe in der Zement- und Betonindustrie sowie im Straßen- und Verkehrsbau sowie als Düngemittel zur Anwendung. Allein in Deutschland, wo jährlich rund 12 Millionen Tonnen des Sekundärrohstoffs produziert werden, konnten durch den Einsatz von schlackenbasierten Baustoffen im Verkehrswegebau in den letzten sieben Jahrzehnten 625 Millionen Tonnen Natursteine ersetzt werden!
Pressemitteilung der FeHS vom 06.11.2023.